Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung nach § 140a ff., SGB V
Über eine Managementgesellschaft hat die Gelenkchirurgie NRW mit gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen.
Dieser Vertrag garantiert diese Vorteile:
Für sie als Kassenpatient
  • Einsparung sämtlicher Zuzahlungen (z.B. bei Knie-OP ca. 280 Euro)
  • Keine Wartezeiten bei OP oder Reha
  • Garantierte OP durch den erfahrenen Spezialisten
  • Diagnose und Therapie aus einer Hand
  • Rasche Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft
Für die teilnehmende Krankenkasse
  • Enorme Einsparungen
    (2.557 Euro pro Op-Patient und 3,8 Mio. Euro bei 1.500 Patienten)
    Studie der Universität Bremen, März 2007, Prof. Dr. H. Janßen
Für Ihre Operateure
  • Schluss mit überflüssiger Bürokratie
  • Leistungsgerechtes Honorar in Euro und Cent