
Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung nach § 140a ff., SGB V
Über eine Managementgesellschaft hat die Gelenkchirurgie NRW mit gesetzlichen
Krankenkassen einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen.
Dieser Vertrag garantiert diese Vorteile:
Für sie als Kassenpatient
- Einsparung sämtlicher Zuzahlungen (z.B. bei Knie-OP ca. 280 Euro)
- Keine Wartezeiten bei OP oder Reha
- Garantierte OP durch den erfahrenen Spezialisten
- Diagnose und Therapie aus einer Hand
- Rasche Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft
Für die teilnehmende Krankenkasse
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Enorme Einsparungen
(2.557 Euro pro Op-Patient und 3,8 Mio. Euro bei 1.500 Patienten)Studie der Universität Bremen, März 2007, Prof. Dr. H. Janßen
Für Ihre Operateure
- Schluss mit überflüssiger Bürokratie
- Leistungsgerechtes Honorar in Euro und Cent
